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Der ursprünglich für das Jahr 2012 vorgesehene Starttermin für die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte verzögert sich. Geplanter neuer Starttermin ist derzeit der 1. Januar 2013.
Damit ein Arbeitgeber die individuelle Lohnsteuer eines Arbeitnehmers berechnen und an das Finanzamt abführen kann, benötigt er bestimmte Informationen (Lohnsteuer-Abzugsmerkmale) wie die Steuerklasse oder die Religions-Zugehörigkeit. Diese Informationen sollen zukünftig in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert und den Arbeitgebern elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Damit wird die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.
Durch die Verzögerung besteht der Übergangs-Zeitraum im Jahr 2012 fort. Dies bedeutet, dass sowohl die Lohnsteuerkarte 2010 als auch eine vom Finanzamt ausgestellte Ersatz-Bescheinigung für das Jahr 2011 oder 2012 und die darauf eingetragenen Lohnsteuer-Abzugsmerkmale weiterhin gültig und dem Lohnsteuer-Abzug 2012 zugrunde zu legen sind.
Ändern sich im Jahr 2012 die Lohnsteuer-Abzugsmerkmale zum Beispiel durch Heirat, Scheidung, Kircheneintritt oder -austritt, muss dies grundsätzlich auf der Lohnsteuerkarte 2010 beziehungsweise den Ersatz-Bescheinigungen 2011 oder 2012 eingetragen werden. Dabei werden melderechtliche und standesamtliche Änderungen weiterhin von den Meldebüros der Städte und Gemeinden verwaltet. Alle übrigen Änderungen werden direkt vom Finanzamt erledigt.